Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine ganze Reihe von GebĂŒhren, die der Billigflieger Ryanair von seinen Passagieren einhebt, fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Der Verein fĂŒr Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil des OGH und dem VKI sind die betreffenden GebĂŒhrenklauseln vor allem eines: unverstĂ€ndlich bzw.