Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch im ersten Urteil gegen Rene Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt. Den Teilfreispruch hob er indes auf und wies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Erstgericht, das Landesgericht Innsbruck, zurück.